Die Kosten der vom Verwalter zu erbringenden Grundleistungen werden in die Verwaltergebühr einkalkuliert.
Sonderleistungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet.
Die Höhe unseres Verwalterhonorars richtet sich nach ganz individuellen Umständen und ist nur in einem persönlichen Gespräch und eingehender Besichtigung der Immobilie möglich.
Sollten Sie im Vorwege noch Informationen über uns und unsere Leistungen wünschen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Die Laufzeit eines Verwaltervertrages sollte aufgrund der individuellen Einarbeitungszeit zwei Jahre betragen.
Die weiteren Laufzeiten erfolgen auf der WEG-Versammlung jährlich durch Folgebestellung.