- Die Kosten der vom Verwalter zu erbringenden Grundleistungen werden in die Verwaltergebühr einkalkuliert.
- Sonderleistungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet.
- Die Höhe unseres Verwalterhonorars richtet sich nach ganz individuellen Umständen und ist nur in einem persönlichen Gespräch und eingehender Besichtigung der Immobilie möglich.
- Sollten Sie im Vorwege noch Informationen über uns und unsere Leistungen wünschen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
- Die Laufzeit eines Verwaltervertrages sollte aufgrund der individuellen Einarbeitungszeit zwei Jahre betragen.
- Die weiteren Laufzeiten erfolgen auf der WEG-Versammlung jährlich durch Folgebestellung.