WEG Bereich

  • Eigentümerversammlungen einberufen, abhalten und Protokolle erstellen
  • Beschlusssammlung führen
  • Beschlüsse der Versammlung umsetzen
  • Beiratssitzungen abhalten
  • Wohngelder einziehen und treuhänderisch verwalten
  • Wir erfüllen selbstverständlich alle Grundleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) erforderlich sind.