- Eigentümerversammlungen einberufen, abhalten und Protokolle erstellen
- Beschlusssammlung führen
- Beschlüsse der Versammlung umsetzen
- Beiratssitzungen abhalten
- Wohngelder einziehen und treuhänderisch verwalten
- Wir erfüllen selbstverständlich alle Grundleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) erforderlich sind.