- Entscheidungen zur Einleitung von rechtlichen Maßnahmen vorbereiten
- Aufbereitung der Unterlagen für einen Rechtsstreit
- Beteiligung an einem Verfahren nach § 43 WEG auf Antrag eines Wohnungseigentümers
- Wahrung von Fristen und Abwendung von sonstigen Rechtsnachteilen
- Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen (Nach vorheriger Ermächtigung durch Beschluss der Wohnungseigentümer)
- Erledigung von Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft:
1. Grundstücks- und baurechtlicher Art
2. Nachbarschaftsrechtlicher Art
3. Abgabenrechtlicher Art